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Familien &

HINTERBLIEBENENVORSORGE

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Familien & Hinterbliebenenvorsorge

Wir gründen eine Familie

Was braucht eine Familie?

Die Entscheidung, eine Familie zu gründen ist ein bedeutender Schritt im Leben. Dies bringt Veränderungen und neue Verantwortung ins Leben. Kinder zu haben ist ein Glücksfaktor und bereichert das Leben ungemein. Daher sollten Sie rechtzeitig Vorsorge treffen und an den richtigen Versicherungsschutz denken.

Familie absichern

In einer Familie müssen wichtige finanzielle Entscheidungen getroffen werden. Eltern müssen sich rechtzeitig Gedanken machen, wie sie Ihre Familie absichern, wenn Ihnen plötzlich etwas zustoßen sollte. Wichtig ist, die Familie vor existenzbedrohenden Risiken abzusichern. Solange alles nach Plan läuft, denkt man nicht gerne an den gewissen Sonderfall.

Selbstbestimmt – nur mit Vollmachten und Verfügungen

Rund 90% der Menschen haben keine Vollmachten und 50% der vorhandenen
Vollmachten sind im Notfall nicht auffindbar. Damit sind Sie im Betreuungsfall
fremdbestimmt und können oft nicht einfach vom Partner vertreten werden.
Vollmachten und Verfügungen – betrifft mich das?
Rechtsanwälte empfehlen Personen ab 18 Jahren, eine Gesamtvollmacht mit
Patientenverfügung, Betreuungsverfügung und Vorsorgevollmacht fertigen zu lassen.

Wofür braucht man eigentlich Vorsorgevollmachten?

Krankheiten, Alter, Unfall – die „Klassiker“ kennt fast jeder. Doch es gibt noch viele weitere Situationen, für welche die Erstellung von Vorsorgevollmachten und Verfügungen sinnvoll sein kann. Weitere Beispiele sind Auszeiten wie Sabbatjahr, Burnout, Klinik, Auslandsaufenthalt oder Kur.
Im Notfall muss alles schnell gehen. Entlasten Sie Ihre Familie, indem Sie festlegen, wer für Sie im Fall der Fälle entscheiden kann. Legen Sie Ihre verbindlichen Wünsche zu medizinischen Themen in einer Patientenverfügung fest. Verhindern Sie mit einer Betreuungsverfügung, dass ein fremder Betreuer bestellt wird.

Jeder Notfall ist eine Ausnahmesituation

Wir arbeiten mit einer bundesweit tätigen Servicegesellschaft für rechtliche Vorsorge zusammen. Sie erstellt individuelle und rechtssichere Vollmachten über kooperierende Rechtsanwaltskanzleien inklusive Durchsetzungsbegleitung durch die Rechtsanwälte.

Umfassender Service zu Vollmachten

Über eine Notfall-Hotline können die Dokumente 24 Stunden täglich/7 Tage die Woche angefordert werden. Das Notfall-Team übermittelt die Vollmachten über ein gesichertes Notfallsystem und hilft Ihnen Tag und Nacht im Erstkontakt sowie auch dauerhaft bei der Umsetzung der Vollmachten.
Fragen Sie uns!

Hinterbliebene im Todesfall absichern

Was passiert, wenn einer der Partner stirbt? Dies ist für die Hinterbliebenen oft nicht nur eine menschliche, sondern auch eine finanzielle Katastrophe. Mit einer Witwen- und Waisenrente kann der Ausfall eines Einkommens nicht in jedem Fall aufgefangen werden. Der Tod des Partners bedeutet oft einen erheblichen finanziellen Einbruch.

Staatliche Leistungen für die Hinterbliebenen

In den ersten drei Monaten nach dem Tod bekommt der überlebende Partner die monatliche Altersrente des Verstorbenen aus der gesetzlichen Rentenversicherung in voller Höhe ausbezahlt.

Achtung! Gezahlt wird nicht automatisch, sondern erst, wenn der Hinterbliebene einen Antrag auf Witwen- und Witwerrente gestellt hat.

 

Voraussetzung für einen Anspruch auf die große Witwen- oder Witwerrente ist, dass Sie nach dem Tod des Partners nicht wieder geheiratet haben. Außerdem muss der Partner mindestens fünf Jahre in die Rentenversicherung einbezahlt haben. Zusätzlich muss mindestens eine der folgenden vier Bedingungen erfüllt sein:

  • Sie haben die erforderliche Altersgrenze erreicht – 2015 muss der Antragsteller das 45. Lebensjahr und 4 Monate vollendet haben (diese Altersgrenze wird jährlich um einen Monat angehoben).
  • Sie erziehen ein minderjähriges Kind.
  • Sie kümmern sich um ein behindertes Kind.
  • Sie sind selbst erwerbsgemindert.

Der Hinterbliebene bekommt die Witwen- oder Witwerrente bis an sein Lebensende.

Sind die Voraussetzungen für die große Rente nicht erfüllt, kommt die kleine Witwenrente in Betracht. Das ist der Fall, wenn der Hinterbliebene zum Zeitpunkt des Todes im Jahr 2015 jünger als 45 Jahre und 4 Monate ist. Auch hier verschiebt sich die Altersgrenze jedes Jahr um einen Monat.

Nach neuem Recht zahlt die Rentenversicherung die kleine Witwenrente nur zeitlich befristet, in der Regel nur in den ersten zwei Jahren nach dem Tod des Partners. Wer vor 2002 geheiratet hat und ein Ehepartner vor dem 02.01.1962 geboren ist, für den gilt das alte Recht. Somit bleibt der Anspruch auf die kleine Witwenrente bis ans Lebensende erhalten.

HÖHE DER KLEINEN RENTE

Nach Ablauf des Sterbevierteljahres beträgt die kleine Witwen- oder Witwerrente 25 Prozent der Rente des verstorbenen Versicherten. Haben Sie eine kleine Witwen- oder Witwerrente bezogen, bis Sie die Altersgrenze für die große Rente erreicht haben, steht Ihnen von Amts wegen eine große Witwen- oder Witwerrente zu. Sie müssen nichts gesondert beantragen.

Mit einer Risikolebensversicherung lassen sich Familie, Partner und Kinder finanziell absichern. Bei Kindern ist es wichtig, die Laufzeit der Absicherung danach auszurichten, solange sie noch nicht auf eigenen Beinen stehen.

Es ist auch für den Partner, der nicht arbeitet und sich um die Kindererziehung kümmert, der Abschluss einer Risikolebensversicherung nahezu ein Muss. Denn im Todesfall müssen die Kinder auch versorgt werden und der Hauptverdiener kann trotzdem seinem Job nachgehen. In der Regel wird eine Haushaltshilfe erforderlich sein und die Kosten hierfür können aus der Versicherung bestritten werden.

Vorsorge dient nur demjenigen der Sie hat.

Die Arbeitskraft des Hauptverdieners ist für eine Familie enorm wichtig. Vor Schicksalsschlägen ist niemand gefeit und Krankheiten können existenzbedrohend sein. Was passiert, wenn plötzlich der Fall eintritt und Sie nicht mehr in der Lage sind, das monatliche Einkommen zu erwirtschaften?  Wer bezahlt die Finanzierung für das eigene Häuschen oder die Miete? Wer die Raten für das Kraftfahrzeug oder die Versorgung fürs Alter? Wie soll nun das tägliche Leben finanziert werden?

Hilfe von der gesetzlichen Rentenversicherung erhält nur, wer weniger als 3 Stunden täglich arbeiten kann. Doch selbst die volle Leistung ist nur ein Notgroschen. Eine Berufsunfähigkeitsversicherung kann in einem solchen Fall die Familie vor großen Geldsorgen bewahren.

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