Familienabsicherung

Herzlichen Glückwunsch zur Familie

Die Gründung einer Familie ist ein wichtiger Schritt im Leben. Dies bringt Veränderungen und neue Verantwortung ins Leben. Kinder zu haben ist ein Glücksfaktor und bereichert das Leben ungemein. Daher sollten Sie rechtzeitig Vorsorge treffen und an den richtigen Versicherungsschutz denken.

Die Existenz Ihrer Familie richtig sichern

In einer Familie müssen wichtige finanzielle Entscheidungen getroffen werden. Eltern müssen sich rechtzeitig Gedanken machen, wie sie ihre Familie absichern, wenn Ihnen plötzlich etwas zustoßen sollte. Wichtig ist, die Familie vor existenzbedrohenden Risiken abzusichern. Solange alles nach Plan läuft, denkt man nicht gerne an den gewissen Sonderfall.

Der Tod ist nicht planbar – Die Absicherung schon

Was passiert, wenn einer der Partner stirbt? Dies ist für die Hinterbliebenen oft nicht nur eine menschliche, sondern auch eine finanzielle Katastrophe. Mit einer Witwen- und Waisenrente kann der Ausfall eines Einkommens nicht in jedem Fall aufgefangen werden. Der Tod des Partners bedeutet oft einen erheblichen finanziellen Einbruch.

Staatliche Leistungen für die Hinterbliebenen

In den ersten drei Monaten nach dem Tod bekommt der überlebende Partner die monatliche Altersrente des Verstorbenen aus der gesetzlichen Rentenversicherung in voller Höhe ausbezahlt.

Achtung! Gezahlt wird nicht automatisch, sondern erst, wenn der Hinterbliebene einen Antrag auf Witwen- und Witwerrente gestellt hat.

Voraussetzung für einen Anspruch auf die große Witwen- oder Witwerrente ist, dass Sie nach dem Tod des Partners nicht wieder geheiratet haben. Außerdem muss der Partner mindestens fünf Jahre in die Rentenversicherung einbezahlt haben. Zusätzlich muss mindestens eine der folgenden vier Bedingungen erfüllt sein:

Sie haben die erforderliche Altersgrenze erreicht – 2015 muss der Antragsteller das 45. Lebensjahr und 4 Monate vollendet haben (diese Altersgrenze wird jährlich um einen Monat angehoben).
Sie erziehen ein minderjähriges Kind.
Sie kümmern sich um ein behindertes Kind.
Sie sind selbst erwerbsgemindert.

Der Hinterbliebene bekommt die Witwen- oder Witwerrente bis an sein Lebensende.

Die Höhe der großen Rente

Nach dem neuen Recht beträgt die Rentenzahlung 55 Prozent der Rente, die die Rentenversicherung dem verstorbenen Partner zum Todeszeitpunkt bezahlt hat oder hätte. Das gilt für Ehepaare oder eingetragene Lebenspartnerschaften, die seit 2002 verheiratet oder eingetragen sind.

Hat das Paar vor dem 01.01.2002 geheiratet und wurde ein Ehepartner vor dem 02.01.1962 geboren, steht dem Hinterbliebenen nach altem Recht 60 Prozent der Rente des Verstorbenen zu.

Sind die Voraussetzungen für die große Rente nicht erfüllt, kommt die kleine Witwenrente in Betracht. Das ist der Fall, wenn der Hinterbliebene zum Zeitpunkt des Todes im Jahr 2015 jünger als 45 Jahre und 4 Monate ist. Auch hier verschiebt sich die Altersgrenze jedes Jahr um einen Monat.

Nach neuem Recht zahlt die Rentenversicherung die kleine Witwenrente nur zeitlich befristet, in der Regel nur in den ersten zwei Jahren nach dem Tod des Partners. Wer vor 2002 geheiratet hat und ein Ehepartner vor dem 02.01.1962 geboren ist, für den gilt das alte Recht. Somit bleibt der Anspruch auf die kleine Witwenrente bis ans Lebensende erhalten.

Höhe der kleinen Rente

Nach Ablauf des Sterbevierteljahres beträgt die kleine Witwen- oder Witwerrente 25 Prozent der Rente des verstorbenen Versicherten. Haben Sie eine kleine Witwen- oder Witwerrente bezogen, bis Sie die Altersgrenze für die große Rente erreicht haben, steht Ihnen von Amts wegen eine große Witwen- oder Witwerrente zu. Sie müssen nichts gesondert beantragen.

Eine Risikolebensversicherung schützt die Hinterbliebenen

 

Mit einer Risikolebensversicherung lassen sich Familie, Partner und Kinder finanziell absichern. Bei Kindern ist es wichtig, die Laufzeit der Absicherung danach auszurichten, solange sie noch nicht auf eigenen Beinen stehen.

Es ist auch für den Partner, der nicht arbeitet und sich um die Kindererziehung kümmert, der Abschluss einer Risikolebensversicherung nahezu ein Muss. Denn im Todesfall müssen die Kinder auch versorgt werden und der Hauptverdiener kann trotzdem seinem Job nachgehen. In der Regel wird eine Haushaltshilfe erforderlich sein und die Kosten hierfür können aus der Versicherung bestritten werden. Vorsorge dient nur demjenigen der Sie hat. Mehr dazu  Absicherung der Arbeitskraft

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