Selbstbestimmt – nur mit Vollmachten und Verfügungen
Rund 90% der Menschen haben keine Vollmachten und 50% der vorhandenen Vollmachten sind im Notfall nicht auffindbar. Damit sind Sie im Betreuungsfall frembestimmt und können oft nicht einfach vom Partner vertreten werden.
Vollmachten und Verfügungen – betrifft mich das?
Rechtsanwälte empfehlen Personen an 18 Jahren, eine Gesamtvollmacht mit Patientenverfügung, Betreuungsverfügung und Vorsorgevollmacht fertigen zu lassen.
Wofür braucht man eigentlich Vorsorgevollmachten?
Krankheiten, Alter, Unfall – die „Klassiker“ kennt fast jeder. Doch es gibt noch viele weitere Situationen, für welche die Erstellung von Vorsorgevollmachten und Verfügungen sinnvoll sein kann. Weitere Beispiele sind Auszeiten wie Sabbatjahr, Burnout, Klinik, Auslandsaufenthalt oder Kur.
Im Notfall muss alles schnell gehen
Entlasten Sie Ihre Familie, indem Sie festlegen, wer für Sie im Fall der Fälle entscheiden kann. Legen Sie Ihre verbindlichen Wünsche zu medizinischen Themen in einer Paptientenverfügung fest. Verhindern Sie mit einer Betreuungsverfügung , dass ein fremder Betreuer bestellt wird.
Jeder Notfall ist eine Ausnahmesituation.
Wir arbeiten mit einer bundesweit tätigen Servicegesellschaft für rechtliche Vorsorge zusammen. Sie erstellt individuelle und rechtssichere Vollmachten über kooperierende Rechtsanwaltskanzleien inklusive Durchsetzungsbegleitung durch die Rechtsanwälte.
Umfassender Service zu Vollmachten
Über eine Notfall-Hotline können die Dokumente 24 Stunden täglich/7 Tage die Woche angefordert werden. Das Notfall-Team übermittelt die Vollmachten über ein gesichertes Notfallsystem und hilft Ihnen Tag und Nacht im Erstkontakt sowie auch dauerhaft bei der Umsetzung der Vollmachten.
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